Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. März 2013 - Az.: 7 Ca 7411/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über die Wirksamkeit einer außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung und über die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
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