Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 03. September 2013 - 9 Ca 134/13 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristlose Kündigung der Beklagten.
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