Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 16. Februar 2016 (
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17. November 2015 nicht aufgelöst worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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