Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 23. September 2010 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlos ausgesprochene Kündigung der Beklagten vom 30. April 2010 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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