ArbG Koblenz, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 265/04
Außerordentliche Kündigung bei Vorenthaltung von Kundengeld
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.10.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 608/04
DRsp Nr. 2005/2935
Außerordentliche Kündigung bei Vorenthaltung von Kundengeld
Hat der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bis zum Kündigungsausspruch einen Betrag von EUR 2.801,00 vorenthalten, den er von einem Kunden zur Begleichung einer Forderung des Arbeitgebers erhalten hat, rechtfertigt diese Treuepflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung.