Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 19. Juli 1975 geborene, ledige Kläger war seit dem 01. Oktober 2002 bei der Beklagten, einem Versicherungsmakler mit 52 Mitarbeitern in ihrem Betrieb in Xxxxxxxxx xx Xxxx, als Kundenbetreuer zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt EUR 2.750,00 beschäftigt. Eingesetzt war der Kläger im sog. "Backoffice". Dort hatte er sich um die Policierung von Versicherungsverträgen, die Bearbeitung von Vertragsänderungen und die Kontaktpflege zu Kunden und Versicherungsgesellschaften zu kümmern. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte der Kläger die Korrespondenz zu erledigen, die seine Arbeit betreffende Post vorzubereiten und diese zum Frankieren in die zentrale Poststelle zu geben.
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