LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.10.2007
8 Sa 361/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 103/07

Außerordentliche Kündigung bei Diebstahlverdacht - unsubstantiierte Einwände gegen Verdacht - unsubstantiierte Geltendmachung von Überstundenvergütung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 361/07

DRsp Nr. 2008/9735

Außerordentliche Kündigung bei Diebstahlverdacht - unsubstantiierte Einwände gegen Verdacht - unsubstantiierte Geltendmachung von Überstundenvergütung