Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. März 2011 - 1 Ca 6782/10 - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.039,30 EUR (in Worten: Zweitausendneununddreißig und 30/100 Euro) brutto zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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