Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.10.2010 -
Der Klageantrag zu 3. wird abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 4. des erstinstanzlichen Urteils wie folgt klargestellt wird.
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