Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04. Januar 2016 (
In Bezug auf die Widerklage wird die Revision zugelassen. Darüber hinaus wird sie nicht zugelassen.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihr drei offene Urlaubstage mit 93,86 Euro brutto abzugelten. Im Wege der Widerklage fordert die Beklagte von der Klägerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 680,00 Euro zu zahlen.
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