I.
Der Antragsgegner beauftragte die Antragstellerin damit, ihn in einem von ihm angestrengten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Köln zu vertreten.
Er war seit dem 1. April 2003 bei der Beklagten aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages als Betriebsleiter beschäftigt, in dem ihm ausdrücklich untersagt war, sich ohne Zustimmung der Beklagten mittelbar oder unmittelbar an einem Konkurrenzunternehmen zu beteiligen oder ein solches zu betreiben bzw. Nebentätigkeiten zu übernehmen. Zudem war darin ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von einem Jahr festgelegt worden, wobei dem Antragsgegner eine Karenzentschädigung zu zahlen war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|