Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 23.04.2013 - AZ.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob vom Kläger geltend gemachte Vergütungsansprüche nach tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen verfallen sind.
Der Kläger war seit dem 19.06.2012 bei dem Beklagten beschäftigt. Der Beklagte betreibt ein Personaldienstleistungsunternehmen und ist im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig.
Grundlage des Arbeitsverhältnisses der Parteien war ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 21.06.2012 (Bl. 5 ff. d.A.). In der Einleitung enthielt der Arbeitsvertrag einen Verweis auf anwendbare Tarifverträge.
"Tarifliche Regelung
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