Die Parteien streiten darum, von welchem Zeitpunkt an der Beklagte für Versorgungsansprüche des Klägers einstehen muß.
Der Kläger ist am 18. Mai 1941 geboren. Er war vom 16. Juni 1969 bis zum 31. Mai 1983 bei der G GmbH & Co. KG, D, beschäftigt. Am 31. Mai 1983 wurde über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet. Dieses Unternehmen hatte dem Kläger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unter Einschaltung einer Unterstützungskasse versprochen. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres oder ab Eintritt der Invalidität sollte er 100,00 DM monatlich erhalten.
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