SG Freiburg (Breisgau) - S 5 Kr 438/96 - 26.09.1996,
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern von der Familienversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1999 - Aktenzeichen L 4 KR 1668/99
DRsp Nr. 2006/23663
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern von der Familienversicherung
1. Der Ausschluß der Familienversicherung gemäß § 10 Abs 3SGB V ist nicht verfassungswidrig.2. Es ist nicht durch Verhältnismäßigkeitserfordernisse geboten, daß Kinder getrennt lebender Eltern von der Regelung des § 10 Abs 3SGB V auszunehmen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]