SG Freiburg (Breisgau) - S 5 Kr 438/96 - 26.09.1996,
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern gemäß § 10 Abs. 3 SGB V
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.08.1997 - Aktenzeichen L 4 Kr 3990/96
DRsp Nr. 2006/23886
Ausschluß von Kindern getrennt lebender Eltern gemäß § 10 Abs. 3SGB V
Kinder getrennt lebender Eltern sind nicht aufgrund von Verhältnismäßigkeitserfordernissen von der Regelung des § 10 Abs. 3SGB V auszunehmen. § 10 Abs. 3SGB V ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]