Die Parteien streiten um die Leistung von Schadensersatz.
Der Kläger war von dem Beklagten für die Zeit vom 01.07.2001 bis 30.06.2002 durch den schriftlichen Vertrag vom 10.02.2001 (Bl. 54 ff. d. A.) als fußballspielender Vertragsamateur verpflichtet worden. Der Beklagte meldete ihn bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft an, so dass er hierüber unfallversichert war.
Der Kläger war auch Mitglied des Beklagten. Der Beklagte war seinerseits Mitglied im Pfälzischen Sportbund, der seine Mitglieder bei der W und X Versicherungs AG privat unfallversichert hat. Nach den Versicherungsbedingungen dieses Unternehmens (Bl. 6 ff. d. A.) gilt unter anderem Folgendes:
"2 Gegenstand der Versicherung
2.1 Die AMVers. gewährt den aktiven und passiven Vereinsmitgliedern nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen.
3 Umfang des Versicherungsschutzes und versicherte Personen
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