LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.04.2004
9 Sa 2016/03
Normen:
BGB § 249 § 280 Abs. 1 ; AUB 88 § 7 ;
Fundstellen:
SpuRT 2006, 258
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 20.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3031/03

Ausschluss privater Unfallversicherung für Vertragsamateur

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2004 - Aktenzeichen 9 Sa 2016/03

DRsp Nr. 2004/12601

Ausschluss privater Unfallversicherung für Vertragsamateur

Trotz eines Status als Vertragsamateur ist als Berufssportler (im Sinne der versicherungsrechtlichen Ausschlussklausel) zu behandeln, wer wie ein Berufssportler für seine Tätigkeit als Fußballspieler bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert wird und dem nicht widerspricht.

Normenkette:

BGB § 249 § 280 Abs. 1 ; AUB 88 § 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Leistung von Schadensersatz.

Der Kläger war von dem Beklagten für die Zeit vom 01.07.2001 bis 30.06.2002 durch den schriftlichen Vertrag vom 10.02.2001 (Bl. 54 ff. d. A.) als fußballspielender Vertragsamateur verpflichtet worden. Der Beklagte meldete ihn bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft an, so dass er hierüber unfallversichert war.

Der Kläger war auch Mitglied des Beklagten. Der Beklagte war seinerseits Mitglied im Pfälzischen Sportbund, der seine Mitglieder bei der W und X Versicherungs AG privat unfallversichert hat. Nach den Versicherungsbedingungen dieses Unternehmens (Bl. 6 ff. d. A.) gilt unter anderem Folgendes:

"2 Gegenstand der Versicherung

2.1 Die AMVers. gewährt den aktiven und passiven Vereinsmitgliedern nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen.

3 Umfang des Versicherungsschutzes und versicherte Personen