Die Prozessparteien streiten um einen Anspruch der Arbeitnehmerin auf Wiedereinstellung.
Von der erneuten Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 25.11.2003 (S. 3 bis 6 = Bl. 60 bis 63 d.A.) Bezug genommen.
Die Klägerin hat beantragt,
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