Die Klägerin ist eine gesetzliche Unfallversicherung, bei der der Arbeitnehmer ... der Fa. ... Straßenbau GmbH versichert war. Dieser wurde bei einem Verkehrsunfall am 2. Juni 1989 schwer verletzt und erlitt Dauerschäden. Die Klägerin verlangt von den Beklagten Ersatz ihrer Aufwendungen für die Vergangenheit und Zukunft.
Am Unfalltage, gegen 10.50 Uhr, befand sich der Geschädigte M als Beifahrer in dem Kleinlastwagen der Firma A Straßenbau-GmbH, der vom Beklagten zu 1), einem Arbeitnehmer dieser Firma, gesteuert wurde und bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war. Der Beklagte zu 1) befuhr die R Straße in N, eine mehrspurig ausgebaute Ausfallstraße ohne Standstreifen, stadtauswärts. Obwohl er in ca. 500 m Entfernung vor ihm auf der rechten Fahrspur einen LKW bemerkte, prallte er kurze Zeit später auf diesen ungebremst auf.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|