SG Hannover, vom 21.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 SF 201/06
Ausschluss der Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluß vom 28.12.2006 - Aktenzeichen L 8 B 4/06 SO SF
DRsp Nr. 2007/3161
Ausschluss der Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren
Da auf eine Erinnerung ergangene Beschlüsse des Sozialgerichts unanfechtbar sind, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55RVG die Beschwerde an das LSG gegen die Entscheidung des SG ausgeschlossen. Nur in Verfahrensordnungen, die diese Beschwerdemöglichkeit nicht ihrerseits ausgeschlossen haben, ist die Beschwerdemöglichkeit nach § 56 Abs. 2 Satz 1 iVm § 33 Abs. 3RVG denkbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]