Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 2.376,50 Euro festgesetzt.
I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid der Beklagten, mit dem sie zur Zahlung der
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