LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.02.2022
L 7 KA 10/18
Normen:
SGG § 197;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 87 KA 247/14

Ausnahme von der Fallwertabstaffelung bei der Bildung eines RegelleistungsvolumensTeilnahme an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung keine PraxisbesonderheitBildung einer einheitlichen Arztgruppe

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2022 - Aktenzeichen L 7 KA 10/18

DRsp Nr. 2022/15930

Ausnahme von der Fallwertabstaffelung bei der Bildung eines Regelleistungsvolumens Teilnahme an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung keine Praxisbesonderheit Bildung einer einheitlichen Arztgruppe

Die KV hat im Honorarvertrag speziell für die Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die an der SPV teilnehmen, aus Gründen der Honorarverteilungsgerechtigkeit eine eigene Arzt-Untergruppe für das Regelleistungsvolumen zu bilden.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Dezember 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 24. September 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. April 2014 verpflichtet, über die Anträge des Klägers auf Ausnahme von der Fallwertabstaffelung für die Quartale I/09 bis IV/11 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu vier Fünfteln und der Kläger zu einem Fünftel.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen .

Normenkette:

SGG § 197;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um eine Ausnahme von der Fallwertabstaffelung bei der Bildung des Regelleistungsvolumens (RLV) für die Quartale I/2009 bis IV/2011.