LAG München, vom 24.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 485/15
ArbG München, vom 04.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 14822/13
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers
BAG, Urteil vom 20.06.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 179/16
DRsp Nr. 2017/10608
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers
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