LAG München, vom 31.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 904/15
ArbG München, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Ca 14732/13
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesUnangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers durch den ArbeitgeberSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des ArbeitgebersAnforderungen an die RevisionsbegründungTeilweise Parallelentscheidung zu BAG, 3 AZR 582/15 v. 15.11.2016
BAG, Urteil vom 20.06.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 540/16
DRsp Nr. 2017/9823
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesUnangemessene Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers durch den ArbeitgeberSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des ArbeitgebersAnforderungen an die RevisionsbegründungTeilweise Parallelentscheidung zu BAG, 3 AZR 582/15 v. 15.11.2016
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