LAG München, vom 27.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 897/15
ArbG München, vom 25.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 14722/13
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des ArbeitgebersTeilweise Parallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 582/15 - v. 15.11.2016
BAG, Urteil vom 23.05.2017 - Aktenzeichen 3 AZR 481/16
DRsp Nr. 2017/9330
Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenKeine Inhaltskontrolle bei Einzelfallumständen bei VertragsbedingungenUnangemessene Benachteiligung durch Verstoß gegen das Transparenzgebot und das BestimmtheitsgebotReichweite der gerichtlichen Inhaltskontrolle bei VertragsbedingungenInhaltskontrolle und zivilrechtliches Vertragsleitbild des gegenseitigen Nachgebens und VerständnissesSchuldrechtliches Äquivalenzprinzip als Teil der InhaltskontrolleSchadensersatz und Hinweis- und Informationspflichten des ArbeitgebersTeilweise Parallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 582/15 - v. 15.11.2016
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