Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 12.10.2016 - Az.
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich denen der Berufung - trägt die Beklagte.
3.Die Revision für die Beklagte wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Klägerin eine tarifliche Vergütung zusteht.
Die 39 Jahre alte Klägerin ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern seit dem 01.03.1999 als Altenpflegerin beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen der "Einzelfirma Pflegezentrum D., Inhaber W. T." und der Klägerin vom 01./08.03.1999 heißt es unter anderem wie folgt:
"§ 2 Vergütung
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