LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.01.2008
7 Sa 718/07
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ; TVÜ-Bund § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 28.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2242/06

Auslegung zeitdynamischer Verweisung in Altverträgen - Außerkrafttreten des Bundesangestelltentarifvertrages ohne Nachwirkung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 718/07

DRsp Nr. 2008/14649

Auslegung zeitdynamischer Verweisung in Altverträgen - Außerkrafttreten des Bundesangestelltentarifvertrages ohne Nachwirkung

1. Enthält der Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1983 eine Verweisungsklausel ("Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen. .."), ist bei der Auslegung dieser Klausel die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Gleichstellungsabreden zu beachten.2. Soweit die Vertragsvereinbarung aus der Zeit vor dem 01.01.2002 stammt, ist aus Gründen des Vertrauensschutzes die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes anzuwenden, nach der bei Tarifbindung des Arbeitgebers (anders als bei nichttarifgebundenen Arbeitgebern) zeitdynamische Verweisungen auf Tarifverträge in aller Regel als Gleichstellungsabreden auszulegen sind; nach dem so verstandenen Sinn und Zweck der Klausel soll das Arbeitsverhältnis an den dynamischen Entwicklungen des in Bezug genommenen Tarifvertrages so lange teilnehmen, wie die Arbeitgeberin selbst tarifgebunden ist.