1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 9 Sa 216/09 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 11. März 2009 -
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