Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. April 2007 - 12 Sa 1158/06 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. September 2006 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.965,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. August 2006 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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