Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2015 - 11 Sa 113/15 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 3. Dezember 2014 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien streiten über die Berechnung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld nach einem Gesamtsozialplan.
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