Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.05.2013 -
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über weitere Vergütungsansprüche des Klägers für den Zeitraum von Juli bis September 2012 sowie um Feiertagsvergütung für den 07.06.2012 (Fronleichnam).
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