LAG Köln - Urteil vom 19.03.2014
3 Sa 524/13
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 7315/12

Auslegung normativer Teil eines TarifvertragsZuschlag für Feiertagsarbeit an FronleichnamAuslegung Tarifvertrag Chemische Industrie West

LAG Köln, Urteil vom 19.03.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 524/13

DRsp Nr. 2014/6549

Auslegung normativer Teil eines Tarifvertrags Zuschlag für Feiertagsarbeit an Fronleichnam Auslegung Tarifvertrag Chemische Industrie West

Zuschlag für Feiertagsarbeit an Fronleichnam 2012 - Auslegung von § 4 MTV für die chemische Industrie West

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.05.2013 - 12 Ca 7315/12 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 85,35 € brutto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2012 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 % zu tragen.

4.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über weitere Vergütungsansprüche des Klägers für den Zeitraum von Juli bis September 2012 sowie um Feiertagsvergütung für den 07.06.2012 (Fronleichnam).