GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 726 Abs. 1; ZPO § 731; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 S. 1; TVG § 9; Durchführungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim Bayerischen Rundfunk - Honorarrahmen Fernsehen und Honorarrahmen Hörfunk;
Fundstellen:
AP TVG _ 1 Nr. 64
ArbRB 2021, 325
ArbRB 2022, 108
AuR 2021, 520
AuR 2022, 237
BAGE 176, 27
BB 2022, 627
DStR 2021, 2708
EzA GG Art. 9 Nr. 125
EzA-SD 2022, 12
NZA 2022, 416
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 32 vom 13.10.2021
ZIP 2022, 1347
Vorinstanzen:
LAG München, vom 18.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 355/19
ArbG München, vom 02.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7342/18
Auslegung eines Klageantrags auf Durchführung eines HaustarifvertragsKeine namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern im KlageantragEffektiver Rechtsschutz der Gewerkschaft zur Durchsetzung ihres kollektivrechtlichen AnspruchsBenennung der Gewerkschaftsmitglieder im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 726 Abs. 1 ZPO oder § 731 ZPOVerbandsklage nach § 9 TVGKeine Vorgreiflichkeit der Verbandsklage nach § 9 TVG vor einer arbeitsgerichtlichen LeistungsklageUnmittelbare und zwingende Wirkung eines Haustarifvertrags nur für organisierte Arbeitnehmer
BAG, Urteil vom 13.10.2021 - Aktenzeichen 4 AZR 403/20
DRsp Nr. 2021/16795
Auslegung eines Klageantrags auf "Durchführung eines Haustarifvertrags"Keine namentliche Benennung von Gewerkschaftsmitgliedern im KlageantragEffektiver Rechtsschutz der Gewerkschaft zur Durchsetzung ihres kollektivrechtlichen AnspruchsBenennung der Gewerkschaftsmitglieder im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 726 Abs. 1ZPO oder § 731ZPOVerbandsklage nach § 9TVGKeine Vorgreiflichkeit der Verbandsklage nach § 9TVG vor einer arbeitsgerichtlichen LeistungsklageUnmittelbare und zwingende Wirkung eines Haustarifvertrags nur für organisierte Arbeitnehmer
Der Anspruch einer Gewerkschaft gegenüber einem Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags besteht nur hinsichtlich derjenigen Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sind.
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