Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.10.2019 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung von Freistellungstagen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen.
Die Klägerin ist bei der Beklagten langjährig seit mehr als fünf Jahren beschäftigt und dabei jedenfalls seit mehr als fünf Jahren im Dreischichtdienst tätig. Ihre Arbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden pro Woche. Die Klägerin ist Mitglied der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall).
Die Beklagte ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Chemischen und Gemischten Industrie von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V.
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