Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.03.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.108,81 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2021 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.789,80 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2021 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 86.764,30 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2021 zu zahlen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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