Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 12.11.2014 -
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt der Kläger zu 88 %, die Beklagte zu 12 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger ebenfalls zu 88 %, die Beklagte zu 12 %.
Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten trägt der Kläger zu 88 %, der Nebenintervenient zu 12 %
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der monatlichen Vergütung des Klägers.
Er ist seit dem 01.01.1993 im Lager der Beklagten in Q beschäftigt. Diese betreibt einen Möbelhandel mit vier Standorten und beschäftigt mehrere hundert Arbeitnehmer.
Dem Arbeitsverhältnis des Klägers liegt ein Arbeitsvertrag vom 21.12.1992 (Bl. 9 bis 12 der Akte) zugrunde.
§ 1 Nr. 3 des Arbeitsvertrages lautet wie folgt:
1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. a) b) c) d) 2.
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