Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 31. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I. Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|