Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2016 in Sachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum 31.05.2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 13.450,00 EUR zustand.
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