LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.08.2010
4 Sa 642/09 B
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1; TR-DPG Anhang II § 26 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 24.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 427/08

Auslegung einer Vorsorgungsregelung für Gewerkschaftssekretäre/Innen der Deutschen Postgewerkschaft; unbegründete Feststellungsklage eines Sachgebietsleiters zum Inhalt von Versorgungsrechten bei Umgruppierung aus Gründen der Gleichbehandlung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.08.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 642/09 B

DRsp Nr. 2011/7064

Auslegung einer Vorsorgungsregelung für Gewerkschaftssekretäre/Innen der Deutschen Postgewerkschaft; unbegründete Feststellungsklage eines Sachgebietsleiters zum Inhalt von Versorgungsrechten bei Umgruppierung aus Gründen der Gleichbehandlung

1. Im Tarifgefüge der Deutschen Postgewerkschaft differenziert die Vergütungsordnung für Gewerkschaftssekretäre in den einzelnen Vergütungsgruppen zwischen den Tätigkeiten der Abteilungssekretäre, der Sekretäre der Bezirksvorstände, der Sachgebietsleiter und der Sekretäre des Hauptvorstandes.