Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.08.2016 (
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifliche Vergütungsansprüche.
Die Beklagte betreibt E.-G.-Shops an Flughäfen. Die am 06.08.1969 geborene Klägerin ist seit dem 01.10.1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Firma Gebr. I., beschäftigt. In dem Anstellungsvertrag vom 10.07.1992 finden sich unter anderem die folgenden Regelungen:
"1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.10.92 für I. als Verkäuferin/Kassiererin tätig.
...
1. 2. 3. 1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|