LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.02.2017
14 Sa 853/16
Normen:
GTV Einzelhandel NRW vom 29.06.2011;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 678/16

Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2017 - Aktenzeichen 14 Sa 853/16

DRsp Nr. 2017/6380

Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband

Die im Arbeitsvertrag einer Kassiererin im Einzelhandel in Bezug genommenen Tarifverträge des Einzelhandels NRW gelten nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband nur noch statisch fort mit der Folge, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein höheres Entgelt als die ursprünglich arbeitsvertraglich geregelte Vergütung hat.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.08.2016 (1 Ca 678/16) wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

GTV Einzelhandel NRW vom 29.06.2011;

Tatbestand

Die Parteien streiten über tarifliche Vergütungsansprüche.

Die Beklagte betreibt E.-G.-Shops an Flughäfen. Die am 06.08.1969 geborene Klägerin ist seit dem 01.10.1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Firma Gebr. I., beschäftigt. In dem Anstellungsvertrag vom 10.07.1992 finden sich unter anderem die folgenden Regelungen:

"1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.10.92 für I. als Verkäuferin/Kassiererin tätig.

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