LAG Köln - Urteil vom 10.07.2014
6 Sa 198/14
Normen:
Moderationsergebnis KTV;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 5081/13

Auslegung einer Tarifvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 10.07.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 198/14

DRsp Nr. 2014/14425

Auslegung einer Tarifvereinbarung

Zur Auslegung einer Tarifvereinbarung über das "Bereedern" von Flugzeugen mit bestimmten Cockpitmitarbeitern.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.012.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 11 Ca 5081/13 wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Moderationsergebnis KTV;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Inhalt einer tariflichen Regelung mit der Überschrift "Ergebnis einer Moderation zur Geschäftsgrundlage zum KTV sowie einer Schlichtungsschlussempfehlung zum MTV und VTV im Tarifkonflikt zwischen der D L AG (D ), der L C AG (L ), der G GmbH (G ) und der V C e. V. (V ) des Schlichters, Bundesminister a. D. Dr. K von D , vom 23.06.2010" (im folgenden: Moderationsergebnis KTV, Kopie Bl. 20 ff. d. A.).

Die Vereinbarung lautet auszugsweise wie folgt:

"A. 5. c. Brückenlösung

L sagt zu, bis spätestens Ende 2012 mindestens 14 Embraer 190/195 mit KTV-Cockpitmitarbeitern zu den Tarifbedingungen der D L AG (D ) zu bereedern.

Mit Blick auf das zu erwartende Wachstum im KTV-Bereich und zur Abmilderung von Härten bei den Regionalpartnern, werden im Rahmen dieser Brückenlösung höchstens bis zu 24 Embraer 190/195 bis Ende 2014 im Regionalbereich außerhalb Ziffer I.2 bereedert.