LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.06.2012
6 Sa 251/12
Normen:
SGB V § 152; SGB V § 153; SGB V § 150 Abs. 2 S. 1; SGB V § 144 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 50 Ca 10074/11

Auslegung einer Erklärungdes Landes Berlinanlässlich der Übernahmeeines Arbeitnehmers inein Beschäftigungsverhältnis mit einerneu gegründeten Betriebskrankenkasse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.06.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 251/12

DRsp Nr. 2012/21143

Auslegung einer Erklärungdes Landes Berlinanlässlich der Übernahmeeines Arbeitnehmers inein Beschäftigungsverhältnis mit einerneu gegründeten Betriebskrankenkasse

Eine Erklärungdes Landes Berlin,wonach einem Arbeitnehmer,der in ein Beschäftigungsverhältnis mit derneu gegründeten Betriebskrankenkassedes Landes Berlinwechselt, für den Fall derSchließung oderAuflösung der Betriebskrankenkasseein unbefristetes Rückkehrrechteinräumt, ist dahinauszulegen, dass diesesRückkehrrecht auch dannWirkung entfaltet, wenndie Betriebskrankenkasse desLandes Berlin zwischenzeitlichmit einer anderenBetriebskrankenkasse fusioniert hat und diese fusionierteBetriebskrankenkasse durch Bescheiddes Bundesversicherungsamts aufgelöstworden ist.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.12.2011 - 50 Ca 10074/11 - wird zurückgewiesen.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil dahin geändert, dass die Verurteilung des Beklagten zur Annahme ihres Vertragsangebots auch eine Berücksichtigung ihrer Betriebszugehörigkeit bei der BKK B. in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.12.2003 umfasst.

3. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/8 und der Beklagte zu 7/8 zu tragen.

5. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.