1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.12.2011 -
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil dahin geändert, dass die Verurteilung des Beklagten zur Annahme ihres Vertragsangebots auch eine Berücksichtigung ihrer Betriebszugehörigkeit bei der BKK B. in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.12.2003 umfasst.
3. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/8 und der Beklagte zu 7/8 zu tragen.
5. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
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