Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine Hinterbliebenenversorgung.
Die Klägerin ist die Ehefrau des Herrn d . Die Ehe wurde am 31.08.2007 geschlossen.
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