Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.06.2017 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.06.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.060,80 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01.12.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 49/50 und die Beklagte zu 1/50 zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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