Auf die Berufung der Klägerseite wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2016,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.899,48 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 316,58 Euro seit dem 01.08.2015, 01.09.2015, 01.10.2015, 01.11.2015, 01.12.2015 und 01.01.2016 zu zahlen.
3.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
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