Auf die Berufung der Klägerseite wird das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 13.04.2016,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 248,00 Euro brutto zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von fünfProzentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 129,00 Euro brutto seit dem 01.08.2015 sowie aus weiteren 129,00 Euro brutto seit dem 01.09.2015.
3.Die Beklagte wird verurteilt, dem Zeitkonto des Klägers 16,8 Stunden gutzuschreiben.
4.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|