Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 509,51 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 11.12.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung von Mehrarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschlägen.
Der Kläger ist bei der Beklagten, die Filmstudios betreibt, seit dem 15.11.1997 als Bild-MAZ-Techniker auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 09.10.1997 (Bl. 11 ff. d. A.) beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|