Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle. Der Forderung liegt ein vom Kläger geltend gemachter Anspruch auf betriebliche Zusatzrente in Höhe von monatlich 867,11 € für den Zeitraum zwischen Vollendung des 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (01.05.2010 bis zum 30.04.2013) zugrunde.
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