Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12.05.2011 –
Fa. K GmbH u. Co. KG, vertreten durch die
K Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer A und M
abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Fa. K GmbH u. Co. KG durch die Kündigung vom 19.01. und 24.01.2010 nicht beendet worden ist.
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