Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 22.07.2015 -
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Versetzung des Klägers vom Bereich "Helpdesk" in den Bereich "Back Office" innerhalb der Abteilung "Global Service Division" vom 17. Juli 2014.
1. 2.
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