LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.03.2012
6 Sa 40/12
Normen:
BGB § 157; BGB § 315;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 346
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 19.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 964/11

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsanpassungsklausel

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 40/12

DRsp Nr. 2012/17949

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsanpassungsklausel

Eine Vertragsklausel, wonach die Vergütung regelmäßig nach Ablauf von drei Jahren zu überprüfen und ggf. zu erhöhen ist, eröffnet nicht bloß einen ergebnisoffenen Verhandlungsanspruch, sondern begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine entsprechende Leistungsbestimmung.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.10.2011 - 6 Ca 964/11 - dahin geändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 16.156,88 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 18.05.2011 zu zahlen.

2. Das Jahresgehalt des Klägers beträgt 117.925,00 € brutto.

3. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 41,93 % und die Beklagte zu 58,07 % zu tragen.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 157; BGB § 315;

Tatbestand:

Der Kläger steht aufgrund eines Dienstvertrags vom 30.04.1993 (DV) als Chefarzt der Klinik für Urologie in den Diensten der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin.