1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.10.2011 -
2. Das Jahresgehalt des Klägers beträgt 117.925,00 € brutto.
3. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 41,93 % und die Beklagte zu 58,07 % zu tragen.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger steht aufgrund eines Dienstvertrags vom 30.04.1993 (DV) als Chefarzt der Klinik für Urologie in den Diensten der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin.
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