Die Parteien streiten über behauptete Zahlungsansprüche der Klägerin gegen die Beklagte in Höhe von monatlich 1022,58 EUR im Zeitraum 1. Mai 2005 bis einschließlich 30. September 2005 auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem im Jahr 2000 verstorbenen Herrn B. und der Beklagten, einer Vereinbarung, die u.a. die Klägerin als Begünstigte ausweist.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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